Krankenkasse übernimmt die Kosten für einen Gelenkexpander!
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Ein Gelenkexpander ist ein Gerät, das bei Arthrose an verschiedenen Gelenken eingesetzt werden kann. Viele Patienten fragen sich, ob die Kosten für einen Gelenkexpander von der Krankenkasse übernommen werden. In diesem Artikel werden wir uns mit dieser Frage beschäftigen und auf entsprechende Urteile eingehen.

Kostenübernahme durch die private Krankenkasse (Beihilfe)
Die private Krankenversicherung (Beihilfe) übernimmt in der Regel die Kosten für einen Gelenkexpander, sofern dieser medizinisch notwendig ist. Allerdings kann es von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein, welche Kosten genau übernommen werden. Es empfiehlt sich daher, vor Beginn der Behandlung bei der Versicherung nachzufragen und sich gegebenenfalls eine Kostenzusage einzuholen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass private Krankenversicherungen in der Regel höhere Anforderungen an die medizinische Notwendigkeit stellen als die gesetzliche Krankenversicherung. Die private Krankenversicherung kann also die Übernahme der Kosten für einen Gelenkexpander ablehnen, wenn sie nicht davon überzeugt ist, dass die Korrektur der Fehlstellung medizinisch notwendig ist.
Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenkasse
Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung übernimmt die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten für einen Gelenkexpander nur in Ausnahmefällen – bisher noch Fall bekannt :(.
Auch hier gilt es, vor dem Kauf des GEX-Gelenk-Expander Rücksprache mit der gesetzlichen Krankenkasse zu halten und gegebenenfalls eine Kostenzusage einzuholen. Es kann empfehlenswert sein, einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse zu stellen und die medizinische Notwendigkeit des Gelenkexpanders von einem Facharzt bestätigen zu lassen.
Urteile zur Kostenübernahme
Es gibt einige Urteile, die sich mit der Kostenübernahme für einen Gelenkexpander befassen. Ein Urteil aus Kassel aus 2020 besagt, dass die Kosten für einen Gelenkexpander von der privaten Krankenkasse für diesen Fall/Kläger übernommen werden muß.
Mit Schreiben vom 13. März 2018 beantragte der Kläger die Kostenübernahme eines Gelenk-Extensionsgerätes (GEX) zur Langzeitbehandlung einer bestehenden, fortgeschrittenen Kniegelenksarthrose rechts. Die Kosten hierfür sollten sich auf 2.156,50 € belaufen; der Anteil der Beihilfe 1.293,90 € betragen.
https://openjur.de/u/2262149.html
Nach diesen Vorschriften ist das streitgegenständliche „GEX Gelenkextensionsgerät“ dem Grunde nach beihilfefähig, weil es zur Behandlung der (unstreitig bestehenden) Arthrose des Klägers notwendig ist und keiner nicht allgemein wissenschaftlich anerkannten Methode folgt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Urteile sich auf Einzelfälle beziehen und daher nicht verallgemeinert werden können. Es kann jedoch hilfreich sein, sich auf die Urteile zu berufen, wenn man einen Antrag auf Kostenerstattung bei der Krankenkasse stellt.
Fazit
Ob die Kosten für einen Gelenkexpander von der Krankenkasse übernommen werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel übernimmt die private Krankenversicherung die Kosten, während die Gesetzliche Krankenkasse nur in Ausnahmefällen zahlt. Es empfiehlt sich, vor Beginn der Behandlung mit der Krankenkasse Rücksprache zu halten und sich gegebenenfalls eine Kostenzusage einzuholen. Es kann auch hilfreich sein, einen Antrag auf Kostenerstattung zu stellen und die medizinische Notwendigkeit des Gelenkexpanders von einem Facharzt bestätigen zu lassen.