Thema Schimmel

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Über den Author

Bin 52 Jahre alt und seit 2000 im Internet unterwegs. Meine Hauptthemen sind:

Die Themen: Bauen - Handwerk - Baumaschinen sowie Gesundheit und Bewegung.

Schimmel – ach Du lieber Himmel

Das Entsetzen ist meistens groß, wenn Schimmel in der Wohnung festgestellt wird. Schlimmer ist es jedoch, wenn der Schimmel unbemerkt bleibt, denn so kann er sich ausbreiten und stellt für die Gesundheit eine große Gefahr dar. Viele Menschen leiden an Hauterkrankungen und Atemproblemen, deren Ursache sie nicht erklären können. Ein genauer Blick an die Wände, in Ecken und Nischen kann hier eventuell Aufschluss geben.

Im Zuge von Renovierungsarbeiten, bei denen zum Beispiel die alte Tapete von der Wand genommen wird, fällt Schimmel auf. Im Bad, der Nasszelle, die besonders anfällig für den gesundheitsschädlichen Belag ist, wird man damit noch schneller konfrontiert. Auch die Küche ist eine Problemzone, denn hier macht sich Feuchtigkeit durch Kochen breit. Feuchtigkeit ist ein gutes Stichwort, denn sie ist, neben Baumängeln, die Ursache schlechthin für Schimmelbildung. Lüften, Lüften und nochmals Lüften lautet die Devise. Und das nicht nur, wenn Feuchtigkeit sichtbar ist. Denn Menschen, Tiere und Pflanzen sondern auch Feuchtigkeit ab. Stosslüften, mit weit geöffneten Fenstern, wird hier empfohlen, ein gekipptes Fenster über den Tag hinweg hat nicht den gleichen Effekt. Wichtig ist dabei, dass ein effektiver Luftaustausch stattfindet. Warme Luft saugt Luftfeuchtigkeit auf, deshalb sind die Lüftungseffekte im Winter größer. Durch ein ordentlich geheiztes Zimmer, das für zehn bis fünfzehn Minuten, mehrmals am Tag gelüftet wird, kann die warme Luft mit der Feuchtigkeit nach außen weichen, neue, frische Luft kommt herein.

Doch im Alltagsstress wird das gerne mal beiseite geschoben, wenn überhaupt, lüften die meisten Menschen einmal am Tag oder lassen das Fenster den ganzen Tag über auf Kipp stehen. Moderne Klimaanlagen, die meistens mit der Haustechnik oder der Heizungsanlage verbunden sind, leisten hier wertvolle Dienste. Sie sorgen für den optimalen Luftaustausch.

Wenn Schimmel in der Wohnung krank macht

Schwarze Stellen an den Wänden, Pünktchen für Pünktchen aneinandergereiht – das ist der gefürchtete Schimmel. Wer mit ihm lebt, riskiert nicht nur Schäden an den Wänden und im Mauerwerk, sondern in großem Maße auch seine Gesundheit. Allergien, Atemnot, Asthma oder Hauterkrankungen sind die Folgen von unbemerktem Schimmelbefall.

Schimmel entsteht durch Feuchtigkeit, die nicht entweichen kann und durch Bauschäden, wie zum Beispiel eine fehlerhafte Drainage. Wenn Wasser in das Haus eindringt, dann kommt der Hausbesitzer um die Freilegung und Sanierung nicht herum, denn sonst ist die ganze Bausubstanz gefährdet. Ein weiterer Punkt auf der Liste sind Sanierungsmaßnahmen in Altbauten, bei denen hochwertige Isolierfenster eingebaut werden. Hier entsteht ein regelrechtes Vakuum, das die Feuchtigkeit sogar einschließt. Im Idealfall sollte die gesamte Dämmung auf die Gegebenheiten und die Bausubstanz abgestimmt werden, ansonsten hilft nur konsequentes Lüften.

Schimmel arbeitet permanent. Aus den kleinen Pünktchen werden ganze Flächen, die grün und schwarz wirken, ein unangenehmer, modriger Geruch bleibt nicht aus. Grundsätzlich muss eine entdeckte, schimmelige Stelle immer genau untersucht werden. Fachleute haben hier spezielle Techniken und Messgeräte zur Verfügung, mit denen sie zum einen die Ausbreitung in der Wand prüfen und zum anderen auch die Art des Schimmelpilzes bestimmen können. Schimmelpilz, der an der Oberfläche sitzt, sollte sofort entfernt werden, bis zur sauberen Stelle. Ist der Pilzbefall schon in weite Teile der Wohnung vorgedrungen, hilft meistens nur noch die so genannte Entkernung durch Fachbetriebe.

In Bad und Küche setzt sich Schimmel gerne in den Fugen ab. Auch hier sollte man nicht warten, bis alles schwarz und unhygienisch ist. Das regelmäßige Reinigen, am besten mit einem kleinen Bürstchen ist oberstes Gebot. Spezielle Reinigungspräparate, z.B. Sodalösung oder Wasserstoffperoxid, töten gleichzeitig Keime und Bakterien ab. Wenn sich der Schimmel schon komplett entlang der Fuge zieht, ist es besser, die elastischen Fugen zu erneuern.

Was tun bei Schimmel in der Mietwohnung?

Die Frage nach einer Mietminderung, im Falle eines Schimmelbefalls in den Räumen der gemieteten Wohnung oder Immobilie, tritt immer wieder auf. Grundsätzlich heißt die Regel der ersten Stunde: Wer eine Wohnung oder ein Haus mietet, der sollte schon bei der Besichtigung explizit auf Schimmel achten. Das heißt, die Wände sind auch in den oberen und unteren Ecken, hinter Vorhängen und Möbeln darauf hin zu kontrollieren. Das ist das gute Recht des Mieters oder der Vermieter versichert schriftlich, dass die Wohnung frei von Schimmel ist. Denn nur so ist der Mieter im Falle eines Falles auf der sicheren Seite.

Entdeckt der Mieter nun doch im Laufe der Mietzeit Schimmel an den Wänden, so muss er zunächst sein eigenes Verhalten überprüfen. Wurde ausreichend gelüftet, insbesondere nach dem Baden, Duschen, Kochen? Wurde richtig gelüftet, mit weit geöffneten Fenstern oder Türen? Wie oft wurde gelüftet? Eine fehlerhafte Lüftungsanlage in Baderäumen ohne Fenster kann ebenso zur Schimmelbildung führen. Meldet der Mieter dem Vermieter diesen Umstand nicht umgehend, kann er später sogar noch selbst für die Schimmelbildung verantwortlich gemacht werden.

Hat der Vermieter umfangreiche Sanierungsmaßnahmen am Haus bzw. den Mietwohnungen durchgeführt und dabei auch neue Fenster und Türen einbauen lassen, so muss er den Mieter auf ein regelmäßiges und richtiges Lüften hinweisen. Dies gilt generell bei Modernisierungsmaßnahmen, auch deshalb, weil Materialien Ausdünstungen haben, die sich gesundheitlich auswirken können. Versäumt der Vermieter diese Unterrichtung, dann trifft den Mieter kein Verschulden, wenn sich Schimmel bildet.

Die Beweislage ist leider immer schwer im Falle von entdecktem Schimmel. Wenn im Vorfeld keine Mängel schriftlich festgehalten wurden, sind hinterher unter Umständen aufwendige Untersuchungen notwendig, um die Schuldfrage zu klären. Auftretender Schimmel ist dem Vermieter in jedem Fall sofort zu melden. Wenn den Mieter kein Verschulden am Schimmelbefall trifft, dann ist eine Mietminderung ebenso zulässig, wie eine fristlose Kündigung, wenn die Gesundheit gefährdet ist.

Thema Mietrecht/Mieten

Die Nebenkostenabrechnung muss keine Überraschung sein

Die Nebenkosten, auch Betriebskosten genannt, werden gerne auch als zweite Miete angesehen. In manchen Fällen sind sie sogar fast gleich hoch mit dem Mietpreis. Wer eine Wohnung mietet, achtet daher immer sehr genau auf beide Positionen.

Der Umfang der Nebenkosten wird im Mietvertrag geregelt. Es gibt Vermieter, die haben hier wenige Posten, bei anderen wiederum beträgt die Auflistung schon fast eine DIN A4 Seite. Doch es ist gesetzlich festgelegt, was auf der Nebenkostenabrechnung stehen darf. Dazu gehören Heizungskosten, Wasser- und Abwasserkosten, Grundsteuer, Kosten für die Abfallbeseitigung, die Schornsteinreinigung, Beleuchtung innen und außen im Haus, Versicherungen und Breitband. Der Vermieter überträgt oftmals die Reinigung von Hauseingängen und Treppenhäusern einer Reinigungsfirma, auch der Garten wird durch externe Kräfte gepflegt. Ein Hausmeister ist in den meisten Fällen unentbehrlich. Auch diese Kosten fallen unter die Nebenkosten. Stellt der Vermieter weitere Einrichtungen im Haus zur Verfügung, wie Waschräume, Schwimmbad oder Sauna, dann kann er auch diese Kosten anteilig berechnen.

Die Nebenkosten werden auf die Mieter nach einem Verteilerschlüssel umgelegt. Die Nebenkostenabrechnung erfolgt jährlich. Der Mietvertrag muss alle Positionen, die in Rechnung gestellt werden, enthalten. Für die Nebenkostenabrechnung können Pauschalen angesetzt werden oder es wird detailliert abgerechnet, auch dies ist im Mietvertrag festzuhalten. Der Mieter kann bei unklaren Nebenkostenabrechnungen Einsicht in die Belege des Vermieters erhalten. Auf gar keinen Fall sollten Mieter Unklarheiten hinnehmen und sich nur über die hohe Nebenkostenabrechnung ärgern. Die Erhöhungen müssen ersichtlich und nachvollziehbar sein. Eine Mitgliedschaft in einem Mieterverein, der dem Deutschen Mieterbund angeschlossen ist, empfiehlt sich, denn hier gibt es auch eine Rechtsberatung.

Betriebskosten – den Überblick behalten

Die Betriebskosten, zu denen die Kosten für Strom, Wasser, Heizung, Grundsteuer, Müllbeseitigung, Beleuchtung, Hausreinigung und Hauswartung und noch einige mehr gehören, bringen viele Mieter bei der Abrechnung immer wieder auf die Palme. Plötzlich steht da ein Betrag, der den Atem stocken lässt.

In der Abrechnung der Betriebskosten sollten der Abrechnungszeitraum, die Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Berechnung der einzelnen Mieteranteile, der Verteilerschlüssel und die Verrechnung geleisteter Vorauszahlungen ersichtlich sein. Kalte und warme Betriebskosten werden in der Regel gesondert aufgeteilt. Zu den warmen Betriebskosten gehören Heizung und Warmwasser, kalte Betriebskosten sind u.a. Müllbeseitigung und Hausreinigung, Abwasser, Kaltwasser etc. Reparatur- und Instandhaltungskosten dürfen nicht auf der Abrechnung erscheinen. Ein Problem ergibt sich immer wieder aus leer stehenden Wohnungen, die sich im Wohnkomplex befinden. Kosten hierfür müssen Mieter nicht mit zahlen.

Heute werden die Heizkosten von externen Wärmemessdiensten erstellt, wenn es sich um Häuser handelt, die mit zentralen Wärme- und Heizungsanlagen versorgt werden. Generell stellt die Position der warmen Betriebskosten für Mieter oft ein Buch mit sieben Siegeln dar. Für eine genaue Prüfung ist ein wenig Aufwand und Information nötig. Der Deutsche Mieterbund hält zum Thema Betriebskosten und Nebenkostenabrechnung einiges an Informationsmaterial bereit. Mieter, die nicht weiterkommen, sind gut beraten, wenn sie einem Mieterverein, der dem Deutschen Mieterbund angehört, beitreten. Der Mietvertrag sollte in jedem Fall zur Abrechnung hinzugezogen werden, falls Positionen auftauchen, die unbekannt sind. Denn nur was dort auch schriftlich festgelegt ist, kann berechnet werden, zudem muss es rechtens sein. Erhöhte Strom- und Wasserpreise sind heute schon fast kein Grund mehr, um sich aufzuregen, da sie mittlerweile jedes  Jahr steigen, belegt werden müssen sie allerdings vom Vermieter.

Der Deutsche Mieterbund

Mieter und Vermieter haben es nicht immer leicht miteinander. Es kommt zu Streitigkeiten und zum Teil auch langwierigen Auseinandersetzungen. Mieter sind oft nur mangelhaft über ihre Rechte informiert und ziehen mitunter auch den Kürzeren. Um hier Hilfe zu leisten gibt es Mietervereine, in denen die Bürger Mitglied werden können. Diese können wiederum Landesvereinen angehören, die als Dachverbände fungieren. Landesvereine können sich dem Deutschen Mieterbund (DMB) anschließen, der sich für die Interessen und Belange von Mietern einsetzt und landesweit aktiv ist.

Der Deutsche Mieterbund bietet Hilfe und Unterstützung bei Mietstreitigkeiten, vermittelt Rechtsbeistand und klärt umfassend auf. Die Broschüren, die der Mieterbund herausgibt, behandeln die wichtigsten Fragen rund um das Mietrecht und beinhalten die neuesten Urteile der Rechtssprechung. Voraussetzung für eine Unterstützung durch den Mieterbund ist allerdings, dass der jeweilige Mieterverein auch dem Mieterbund angehört.

Der Mieterbund erfüllt auch wichtige Aufgaben in der Politik. Gerade die Gesetzgebung für das Mietrecht wird hier entscheidend mitgeprägt. Durch die Erfahrungen der Mitgliedsverbände ist er ein anerkannter Gesprächspartner in den Bereichen Bauen und Wohnen. Missstände werden aufgedeckt und analysiert, Aufklärung ist eine wichtige Maßnahme. Der Mieterbund organisiert sich ebenfalls auf Länder- und Gemeindeebene, was die Themen Mieten, Wohnungen, die Nutzung von Immobilien und städtebaulichen Maßnahmen betrifft. Er ist in seiner Gesamtheit das Sprachrohr der Mieter und gleichzeitig auch ein treibender Puls für Änderungen und Innovationen.

Mieter sollten sich in ihrem Ort oder der Stadt nach einem Mieterverein, der dem Deutschen Mieterbund angehört, erkundigen. Denn die Mitgliedschaft hat viele Vorteile und bietet Sicherheit im Falle von Unstimmigkeiten und Problemen.

Eine Checkliste erleichtert den Umzug

Bereits einige Wochen vor dem Auszugstermin sollten Mieter eine Organisationsplanung anlegen und eine Checkliste erstellen. Denn viele Dinge sind schon im Vorfeld zu klären. Wer den Umzug in Eigenregie mit einem gemieteten Wagen durchführen möchte, der sollte sich schon früh genug um das entsprechende Fahrzeug kümmern. Helfer, um Kisten und Möbel aufzuladen, wollen auch nicht erst auf den letzten Drücker gefragt werden. Wenn der Umzug von einem Transportunternehmen übernommen werden soll, ist es sinnvoll, sich im Vorfeld mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen. Bei Mietwagen ist das Zeitlimit zu beachten. Das Streichen der Wohnung und Schönheitsreparaturen sind ebenfalls rechtzeitig zu planen, damit die Wohnung dann schon leer ist und auch Helfer zur Verfügung stehen. Arbeitnehmer haben das Recht auf einen Tag Sonderurlaub für den Umzug. Dieser ist allerdings rechtzeitig zu beantragen.

Ohne Bürokratie kommt auch der Umzug nicht aus. Um- und Abmelden heißt hier die wichtige Devise. Das betrifft vor allen Dingen die Mitteilung der neuen Adresse an Banken, Kreditinstitute, Versicherungen, Kfz-Stelle, Post, Krankenversicherung, Finanzamt, Kindergarten und Schule. Auch bei laufenden Verträgen ist eine Änderung der Adresse mitzuteilen. Wenn nicht durch den Vermieter schon erledigt, sind auch die Versorgungsbetriebe zu benachrichtigen. Dick und Rot zu markieren sind die Lastschrifteinzüge, wenn das Konto durch einen Umzug geändert wird. Um hier nicht den Überblick zu verlieren, sollte eine Liste erstellt werden, wer informiert werden muss, die abgehakt wird. Beim Einwohnermeldeamt muss der Umzug ebenfalls gemeldet werden. Dort wird die Adresse im Personalausweis geändert und eine Abmeldebescheinigung ausgehändigt.

Damit kein Packstress aufkommt, sollte in den letzten beiden Wochen vor dem Auszug schon peu a peu das zusammengepackt werden, was nicht mehr benötigt wird. Um Kisten optimal zu füllen, kommen schwere und robuste Sachen nach unten, Empfindliches und Leichtes oben auf. Eine Beschriftung der Kisten ist sehr sinnvoll und spart später Zeit. Das Packen ist gleichzeitig eine gute Möglichkeit, um auszumisten und sich von Unnötigem zu trennen.

Wohnungs- und Grundstücksgröße – wenn die Quadratmeter unter den Tisch fallen.

Für eine Kauf- oder Mietentscheidung ist die Grundstücks- oder Wohnfläche immer ausschlaggebend. Hier herrscht allerdings blindes Vertrauen in die Zahlen auf dem Papier. Doch immer mehr Fälle zeigen, dass hier geschummelt wird oder Irrtümer einfach munter weiter übernommen werden. Was dabei vergessen wird, ist, dass sich der Miet- oder Kaufpreis auch nach der Quadratmeterzahl bestimmt.

Eine Wohnung, die mit einer Größe von 80 qm vermietet wird, kostet logischerweise mehr, als eine Wohnung mit 60 qm. Immerhin sind es 20 qm, die schon einen ganzen Raum ausmachen. Doch wie kommt es, dass hier das Vertrauen in die Zahlen so groß ist? Das ist wohl eher ein psychologischer Aspekt. Niemand geht davon aus, dass hier geschummelt oder gar betrogen wird. Doch die Realität zeigt zunehmend das Gegenteil. Wer also auf Nummer sicher gehen will, der sollte zu einer Besichtigung auch immer gleich den Zollstock mitnehmen.

Allerdings gibt es hier auch kleine Tücken, die ein Käufer oder Mieter kennen sollte. Wie so oft im Rechtswesen, kommt es hier entscheidend auf die Formulierungen im Vertrag an. Steht beispielsweise das Wort „ungefähr“ oder „ca.“ vor der Quadratmeterzahl, so stehen die Chancen, hier eine Mietminderung einzufordern, schlecht, wenn es sich nur um eine geringe Abweichung handelt. Wird allerdings die Wohnfläche z.B. mit 60 qm, ohne ein einschränkendes Wort davor, im Vertrag angegeben, es sind aber nur 57, dann ist die Aussicht auf eine Mietkürzung sehr gut. Und es gibt noch eine Ausnahme. Angenommen, es steht im Vertrag: „ungefähr 60 qm“, in Wirklichkeit sind es aber nur 48, dann liegt hier eine grob falsche Angabe vor, die eine Mietkürzung rechtfertigt. Gleiches gilt für Grundstücke

Wohnungsmängel berechtigen zur Mietkürzung

Mieter müssen nur dann den vollen Mietpreis zahlen, wenn ihre Wohnung und die Mietumstände in einem ordnungsgemäßen Zustand sind. Wohnungsmängel, Lärmbelästigungen und Unzumutbarkeiten sind Gründe, für die eine Mietkürzung in Frage kommt. Im Einzelfall ist immer zu prüfen, in welchem Maße der Mangel die Wohnqualität beeinträchtigt. Rückwirkend kann ein Wohnungsmangel nicht mehr mit einer verringerten Miete ausgeglichen werden. Denn, wenn der Mieter schon bei Abschluss des Mietvertrages den Mangel festgestellt, darüber aber geschwiegen hat, gilt der Mangel als hingenommen. Lärmbelästigung, die sich im Nachhinein herausstellt und die der Vermieter verschwiegen hat, ist ebenfalls ein Grund, um die Miete zu mindern. Ein anderer Fall liegt vor, wenn der Mieter zum Beispiel wusste, dass sich nebenan ein Restaurant mit Kundenverkehr befindet. In dem Moment, in dem er den Mietvertrag unterzeichnet hat, war er mit diesen Umständen einverstanden.

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Mängel, die in jedem Fall zu einer Mietkürzung führen, sind eine defekte Heizung, ein Heizungsausfall, der nicht umgehend behoben wird, verfärbtes Leitungswasser, Schimmel oder lärmende Bauarbeiten. Ein vom Mieter festgestellter Wohnmangel sollte dem Vermieter immer schriftlich als Beschwerde vorgelegt werden. Aufgeführt wird, außer der Art des Mangels, auch der Zeitraum, mit genauer Angabe, wann der Mangel zum ersten Mal entdeckt wurde. Eine Mietminderung fällt nämlich nur für den Zeitraum an, in dem der Mangel auch bestanden hat.

Eigenes Verschulden des Mieters, das zu einem Wohnungsmangel führt, berechtigt nicht zu einer Mietkürzung. Wenn der Mieter zum Beispiel seine Badewanne aus Unachtsamkeit überlaufen lässt, das Wasser bis in den Wohnraum läuft und sich dort Feuchtigkeit auf dem Laminat absetzt, so ist er auch für die Erneuerung des Bodens verantwortlich, falls dieser durch die Feuchtigkeit Schaden nimmt. 

Wenn zwei zusammen ziehen

Irgendwann kommt bei zwei Menschen, die sich gerne haben, der Punkt, an dem sie eine gemeinsame Wohnung beziehen möchten. In der Realität gibt es hier mehrere Möglichkeiten. Entweder der eine zieht zum anderen, es wird gemeinsam ein Haus gebaut oder eine neue Wohnung gesucht.

Wenn sich zwei entschlossen haben, gemeinsam eine neue Wohnung zu nehmen, dann ist das ein großer Schritt, der mit all seinen Konsequenzen durchdacht werden sollte. Die Finanzen spielen ebenfalls eine große Rolle, auch die eigenen Ansprüche an den Wohnraum müssen auf einen Nenner gebracht werden. Sind die Voraussetzungen geklärt, dann geht es an die Wohnungssuche. Lebensgemeinschaften ohne Trauschein sind heute für Vermieter Usus, es sei denn, das Paar gerät an ein erzkonservatives Exemplar, das nur verheiratete Paare in seiner Wohnung aufnehmen will. Ja, auch in der modernen Zeit soll so etwas noch vorkommen. Fragen, bezüglich der weiteren Lebensplanung, müssen Paare nicht beantworten, das ist reine Privatsache.

Die Absicherung, im Falle einer Trennung, an die man freilich am Anfang noch nicht denken will, ist bei der gemeinsamen Wohnung wichtig. Die Partner sollten in jedem Fall den Mietvertrag gemeinsam unterzeichnen, ansonsten kann einer den anderen jederzeit vor die Türe setzen. Unterschreiben beide den Mietvertrag, dann haften sie gemeinsam für die Mietschulden und können den Mietvertrag nur gemeinsam kündigen. Eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Partnern sichert auch die finanziellen Belange ab.

Neben den rechtlichen Aspekten und der Sicherheit, ist das Zusammenziehen auch immer eine Bestandsprobe. Eine neue Wohnung ist daher eine Angelegenheit, die nicht unüberlegt angegangen werden sollte. Die Partner sollten sich besser kennen und sich in dem Maße beschnuppert haben, dass sie einen Alltag mit dem jeweils anderen erlebt haben. Sonst stellen sich hinterher vielleicht Überraschungen heraus, die ein Zusammenleben erschweren.

Mietwohnungen – Auszug und Schönheitsreparaturen

Wenn Mieter ausziehen, dann steht ihnen meistens noch eine eher ungeliebte Arbeit bevor: Das Streichen oder Tapezieren von Wänden, kleine Schönheitsreparaturen, usw. Hier kommt es allerdings immer wieder zu Problemen zwischen Vermieter und Mieter. Der Mieter fragt sich, was er nun tun muss und was nicht. Der Vermieter hingegen diktiert mitunter „unmögliche“ Arbeiten auf.

Natürlich können sich Mieter davor schützen, dass sie nicht beim Auszug die Wohnung des Vermieters auf eigene Kosten renovieren, damit der Vermieter aus dem Schneider ist. Wer hier seine Rechte kennt, ist auf der sicheren Seite. Grundsätzlich sollte die Wohnung beim Auszug so verlassen werden, wie sie beim Einzug vorgefunden wurde. Frisch gestrichene oder sogar neu tapezierte Wände sind immer zu hinterlassen. Das Streichen von Fenstern und Türen innen, Heizkörpern sowie Heizungsrohren fällt auch unter diese zulässigen Schönheitsreparaturen.

Schon bei Abschluss des Mietvertrages ist zu prüfen, welche „Schönheitsreparaturen“ vom Mieter verlangt werden. Viele dieser Klauseln haben nämlich rechtlich keine Grundlage und somit auch keinen Bestand. Die meisten Vermieter haben diesen Punkt im Mietvertrag stehen, ein genauer Blick spart Ärger, besonders beim Auszug. Aber nicht nur beim Auszug werden Schönheitsreparaturen fällig. Bei längerer Mietdauer fallen sie automatisch, laut Vertrag, an. Doch es gibt hier einen Fristenplan. So sind stark genutzte Räume, wie Küche und Bad, alle drei Jahre zu streichen, Flur, Toiletten und andere Wohnräume werden alle 5 Jahre aufgefrischt. Die Arbeiten kann der Mieter selbst ausführen, er muss keinen Handwerksbetrieb beauftragen. Allerdings darf er nicht schlampig arbeiten. Raufasertapeten, mit denen viele Mietwohnungen ausgestattet sind, können bis zu dreimal überstrichen werden, danach muss neu tapeziert werden.

Thema Immobilien/Haus/Wohnung

Immobilienmakler einschalten – ja oder nein?

Die Frage stellt sich bei einem geringen Budget eher nicht. Für Menschen, die kaum Zeit haben und schnell eine neue Wohnung oder Immobilie benötigen, ist der Immobilienmakler hingegen eine wertvolle Hilfe. Meistens wird aber auch vergessen, dass ein Immobilienmakler erst bei einer erfolgreichen Vermittlung seine Provision erhält. Diese darf zwei Monatsmieten bei Mietwohnungen nicht überschreiten, bei einem Kauf oder Verkauf fällt ein gewisser Prozentsatz vom Verkaufswert der Immobilie oder Wohnung an.

Immobilienmakler nehmen in der Tat sehr viel Arbeit ab. Von der Suche nach dem geeigneten Objekt bis hin zum umfangreichen Schriftverkehr und den benötigten Unterlagen ist er für seine Kunden aktiv. Er hat einen guten Überblick über die Marktsituation und ist in punkto Miet- und Kaufobjekte auf dem neuesten Stand. Im Idealfall berät er vor, während und nach der Besichtigung und klärt Fragen und Unstimmigkeiten.

Dazu bedarf es einer großen Portion Einfühlungsvermögen in den Kunden und eine eigene Zurückhaltung. Schließlich sollen die Wünsche des Kunden bestmöglich erfüllt werden. Mangelnde Sachkenntnis oder unzureichende Antworten auf Fragen, die sich während einer Besichtigung herausstellen, sind eigentlich ein NoGo für einen guten Immobilienmakler. Natürlich kann auch er nicht alles wissen, besonders dann, wenn der Eigentümer ihm selbst Dinge verschwiegen hat. Aber wer als Immobilienmakler keine konkreten Antworten liefern kann, der versteht sein Handwerk nicht. Denn das Einholen von Informationen gehört zu den wichtigsten Aufgaben in diesem Job.

Auch der Kunde muss mitarbeiten. Bei einer Besichtigung sollte er mit wachsamen Augen und Ohren dabei sein, Mängel werden am besten notiert, um später noch einmal vergleichen zu können. Fragen, die das Umfeld der Wohnung oder Immobilie betreffen, dürfen nicht fehlen. Lärm, Verkehr und Infrastruktur, geplante Bauvorhaben – hier sollte der Immobilienmakler, wie aus der Pistole geschossen, antworten können, denn nur dann hat er seine Hausaufgaben gemacht.

Ohne Immobilienkredit geht es meistens nicht

Ob Neubau, Fertighaus oder Kauf einer Immobilie – ohne einen Immobilienkredit lassen sich diese Vorhaben häufig nicht in die Tat umsetzen. Denn nicht jeder kann die teils sehr hohen Beträge bar auf den Tisch legen. Ein Immobilienkredit will gut überlegt und berechnet sein.

Erster Ansprechpartner ist meistens die Hausbank, aber es sollten auch Vergleichsangebote von anderen Banken eingeholt werden, besonders im Hinblick auf die Hypothekenzinsen.

Viele Verbraucher schließen schon mit Antritt einer Arbeitsstelle Bausparverträge ab, um für die Zukunft vorzusorgen.

Die Höhe eines Immobilienkredits bestimmt sich nicht nur nach dem Kaufpreis einer Immobilie. Hinzu kommen eventuelle Sanierungs- oder Renovierungskosten, Notargebühren, etc. Die Gesamtsumme des Kredits beinhaltet letztendlich auch die Zinsen. Um die eigenen Möglichkeiten der Rückzahlung festzustellen, empfiehlt es sich, zu errechnen, wie viel Geld monatlich für die Rückzahlung aufgebracht werden kann. Dabei sind auch Änderungen der persönlichen Verhältnisse in der Zukunft zu berücksichtigen. Unvorhergesehene Ausgaben müssen ebenso einkalkuliert werden. Bei der gesamten Rechnung muss daran gedacht werden, dass die monatlichen Lebenshaltungskosten gedeckt sind.

Wenn Eigenkapital eingebracht werden kann, dann ist das für einen Immobilienkredit natürlich von Vorteil. In Kombination mit einem Hypothekendarlehen und einem Bausparvertrag wird der Traum vom eigenen Haus leichter und schneller wahr. Wem kein Eigenkapital zur Verfügung steht, der muss für einen Immobilienkredit Sicherheiten vorweisen können. Bei einem Hauskauf dient das Haus meistens als Sicherheit. Bürgen sind eine weitere Option, falls die eigenen finanziellen Verhältnisse eine Kreditaufnahme erschweren. Fördermittel für energetische Maßnahmen sollten ebenso in Betracht gezogen werden, wie die verschiedenen Riester-Modelle, bei denen es Zulagen gibt, die in die Tilgung einfließen.

Viele Wege führen zur neuen Wohnung

Ob Eigeninitiative, Makler oder Medien, die Möglichkeiten, eine neue Wohnung zu finden, sind heute umfangreich. Aus Kostengründen entscheidet sich die Mehrzahl der Wohnungssuchenden immer noch für den günstigeren Weg und macht sich selbst auf die Suche nach der geeigneten Wohnung. Kleinanzeigen in der Tageszeitung sind dabei die erste Anlaufstelle, gleich danach steht das Internet, das in punkto Immobilien- und Wohnungsvermittlung weit aufgeholt hat. Mundpropaganda ist immer gut. Nur wer weiß, dass eine Wohnung gesucht wird, kann auch helfen. Freunde, Bekannte, Verwandte, auch der Bäcker um die Ecke oder der Bankangestellte haben eventuelle gute Tipps. Ansprechpartner ist auch der örtliche Mieterverein.

In eine Kleinanzeige passt nicht viel Text hinein. Deshalb sind nur die Eckdaten vorhanden, wie Miete, Nebenkosten, Zimmeranzahl, Lage, etc. Diese knappen Daten lassen aber nicht vermuten, was tatsächlich hinter den Worten steht. Bei einer telefonischen Kontaktaufnahme mit dem Vermieter oder Vermittler ist es daher ratsam, eine Liste mit wichtigen Fragen vor sich zu haben. Vielleicht erübrigt sich dann schon während des Telefonats ein Besichtigungstermin. Ist das Interesse doch geweckt, dann sollte eine zweite Person zur Besichtigung der Wohnung mitgenommen werden, denn Zwei sehen mehr, als Einer allein und ein „Zeuge“  ist immer gut.

Im Internet surfen und suchen erfreut sich großer Beliebtheit, auch bei der Wohnungssuche. Doch hier ist ein Stück weit mehr Vorsicht geboten, denn schwarze Schafe lauern hier sehr gerne. Anonymität ist im Netz nichts Neues. Bei vielen Anzeigen wird erst nach einer Kontaktaufnahme eine Adresse oder der Ansprechpartner ersichtlich. Mit einer Emailadresse sollte man sich nicht zufrieden geben. Wer seriös an der Vermietung oder dem Verkauf von Wohnobjekten interessiert ist, der wird auch seine Identität nicht verbergen. Zahlungen im Vorfeld sind tabu. Erst nach einem persönlichen Treffen und der Wohnungsbesichtigung kommt das finanzielle ins Spiel.

Altbau kaufen – was ist zu beachten?

Nach wie vor ist das Interesse an Altbauten groß, wenn es um den Kauf einer Immobilie geht. Doch so leichtgläubig, wie noch vor zehn Jahren, geht heute kein Käufer mehr an die Sache heran. Dennoch lauern Fallen, in die leicht gestolpert werden kann. Alte Bauernhäuser sind ein Objekt der Begierde, doch die Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen haben auch ihren Preis. Investitionen lohnen sich nur, wenn keine versteckten Mängel vorhanden sind, die erst nach dem Kauf zutage treten. Davor kann man sich schützen, wenn Fachleute zu Rate gezogen werden.

Eine Checkliste mit Fragen, die sich bei einer ersten Besichtigung oft gar nicht stellen, ist hilfreich, denn was in diesem Moment vergessen wird, kann später dauerhaft beeinträchtigen.

Verkehrsaufkommen, Straßenlärm, Störquellen müssen analysiert werden. Als potenzieller Käufer können Sie diesbezüglich auch mehr, als einmal, bei dem Haus vorbeischauen und sich ein Bild von den Gegebenheiten machen. Die Anbindung an öffentliche Verkehrssysteme, die Infrastruktur vor Ort (Supermarkt, Friseur, Post, etc.) sind weitere Aspekte, die nicht unerheblich sind. Fragen Sie dem Besitzer oder dem Immobilienmakler ruhig Löcher in den Bauch.

Um unangenehme Überraschungen und überteuerte Kaufpreise auszuschließen, sollte ein versierter Architekt oder Bauingenieur zur Besichtigung mitgenommen werden. Er entdeckt Schäden, die dem Laien auf den ersten Blick nicht auffallen würden. Zudem kann er dem Verkäufer Paroli bieten, wenn der partout behauptet, das Haus sei tipp topp und es nicht stimmt. Denkmalschutz wird gerne mal unter den Tisch gekehrt, um ein Haus schnell loszuwerden. Nicht mit Ihnen. Fragen Sie bei alten Häusern unbedingt danach. Ist sich der Verkäufer nicht sicher, dann muss er sich informieren. Bei Häusern, die unter Denkmalschutz stehen, ist einiges zu beachten, was bauliche Veränderungen betrifft. Anträge müssen gestellt werden und es kann schon einige Monate dauern, bis die Genehmigung oder die Ablehnung für ein Bauvorhaben eintrifft.

Bebauungspläne und Bauvorhaben in der direkten Nähe könnten Alleinstellungsmerkmale des Hauses beeinträchtigen. Daher ist es hilfreich, sich im Vorfeld bei der Gemeindeverwaltung zu informieren.

Unterm Hammer – Immobilien ersteigern

Neben dem Neubau eines Hauses und dem Kauf einer Immobilie am freien Markt, gibt es noch die Möglichkeit, eine Immobilie zu ersteigern. Hier lässt sich einiges an Geld sparen, besonders dann, wenn es sich um ältere Häuser handelt.

Die Gründe für eine Versteigerung von Immobilien liegen meistens in der Zahlungsunfähigkeit der Besitzer. Wenn Hypotheken nicht mehr getilgt werden können, dann kann die Gläubigerbank eine Versteigerung anberaumen. Aber auch Erbstreitigkeiten führen zu Versteigerungen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn es eine Erbengemeinschaft gibt und nur eine Partei eine Immobilie übernehmen will, die anderen Erben aber nicht anteilsgemäß auszahlen kann.

Bis zu 20 Prozent und mehr können Käufer bei einer Versteigerung sparen. Die Versteigerungen von Immobilien, Eigentumswohnungen und Grundstücken werden vom Amtsgericht durchgeführt und sind entweder im Lokalteil der Tageszeitung oder dem Amtsblatt zu finden. Wer also hier die Augen offen hält, kann ein Schnäppchen schlagen. Doch bevor es an das Mitbieten geht, sollten einige Dinge geklärt werden. Ein Besichtigungstermin mit einem Sachverständigen bringt Aufschluss über den Zustand der Immobilie und lässt Folgekosten ermitteln. Denn mit dem reinen Kaufpreis ist es meistens nicht getan. Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen stehen oft an. Auch ist die Frage zu klären, ob noch andere Parteien im Haus wohnen bleiben, nach der Versteigerung. Das kann zum Beispiel bei Nießbrauchrechten der Fall sein oder wenn das Haus vermietet ist.

Am Tag der Versteigerung kann der Interessierte selbst bieten oder sich vertreten lassen. Der Personalausweis muss vorgelegt werden, sonst fällt das Bieten flach. Wird eine andere Person geschickt, dann benötigt diese zusätzlich eine notariell beglaubigte Vollmacht, um mitbieten zu können.

Muskelhypothek – Eigenleistung am Bau

Im Namen steckt schon der Sinn dieser Finanzierungsform für den Neubau eines Hauses. Der Bauherr legt selbst Hand an und spart so einen Großteil der Handwerkerlöhne. Diese Art der Finanzierung ist sehr beliebt, doch keineswegs zu unterschätzen. Darlehen für das Bauvorhaben haben mit diesem Modell gute Chancen, wenn zudem noch ein gewisser Betrag an Eigenkapital zur Verfügung steht.

Doch jeder Bauherr sollte wissen, dass er sich nicht überschätzen darf. Denn spätere Baumängel, die durch Unkenntnis, Zeitmangel oder falsche Ausführung entstanden sind, bleiben an ihm hängen und können hohe Folgekosten mit sich bringen. Außerdem ist zu beachten, dass es nach den beruflichen Verpflichtungen weiter an den Bau geht, Feierabend und Urlaub fallen also für eine lange Zeit erst einmal aus. Das kann an der Gesundheit zehren und auch für Beziehungen und Familie eine große, psychische Belastung werden. Zeit ist ein Faktor, der bei der Muskelhypothek gerne unterschätzt wird. Viele wollen schnell fertig werden, setzen Freunde und Familie mit ein, aber je größer der Zeitdruck, umso schlechter die Leistung. Körperliche Fitness und Gesundheit sind die Voraussetzungen für Rohbau- und Erdarbeiten. Wer sich hier zuviel zumutet, darf eventuell seinen Traum vom Haus im Krankenhaus weiterträumen.

Lesen:  Auch im Handwerk findet man immer mehr Spezialisierung

Der Umfang der Eigenleistungen muss im Vorfeld absolut klar sein. Eine Kalkulation mit Materialien und realistischen Arbeitsstunden ist unverzichtbar, denn nur so sieht der Bauherr, ob sich eine Muskelhypothek letztendlich lohnt. Arbeiten an der Elektrik, Wasser- und Heizungsinstallationen sollten den Fachleuten vorbehalten bleiben, es sei denn, man ist selbst in einem dieser Berufe tätig.

Das Risiko der eigenen Verletzung und der Verletzung von Bauhelfern sollte durch eine entsprechende Versicherung abgedeckt sein. Schäden durch Vandalismus oder durch Witterung sind ebenfalls abzusichern.  

Designerhäuser – warum nicht?

Modedesign, Möbeldesign – Design ist in allen Bereichen zuhause. Warum nicht auch die eigenen vier Wände von renommierten Designern beziehen? Namhafte Designer wagen sich an den Fertigbau. Beste Beispiele sind hier Luigi Colani und Jette Joop. Die Häuser verfügen über Raffinessen, wie sie nur einem waschechten Talent auf diesem Gebiet entspringen können, sind aber gleichzeitig nach ökologischen und energetischen Aspekten konstruiert.

Colanis Haus ist das Richtige für Singles, die mit 36 qm Wohnfläche auskommen und sich dennoch auf gefühlten 100 qm bewegen wollen. Es ist ein Haus für Individualisten, die gerne ein bisschen „anders“ leben. Für die Fertigbaumarke Hanse Haus hat sich der Design-Altmeister ans Werk gemacht und herausgekommen ist ein Haus, das weder rund noch eckig ist, mit einer Drehscheibe als Wohnfläche. Ja richtig, ein Raum mit 36 qm Wohnfläche wird auf Knopfruck zu Bad, Wohnzimmer oder Küche. Das kann man sich wie ein Drehrad vorstellen, auf dem die einzelnen Raumelemente nach Bedarf zum Vorschein kommen. Nur für die Toilette gibt es ein Separée.

Jette Joop bringt ihre Erfahrung aus der Trendwelt der Mode und Frauen mit in den Hausbau ein. Die Luxus-Villa, in den Ausführungen klassisch, modern und mediterran, ist als 2-l-Haus gebaut und verfügt über Glaskuppel, extra hohe Fenster und Zinkdach. Von außen wirkt es nüchtern, aber nicht langweilig, quadratische Konturen und die symmetrische Fassade heben das Haus von anderen Fertighäusern ab. Die Innenausstattung ist ganz Jette Joop like mit Bambusparkett, Glasmosaik, Kamin, Dampfdusche. Das Haus bietet Platz für eine Familie, unverzichtbar ist der Raum für Handtaschen und Schuhe – wie kann es bei einer Designerin auch anders sein. Ein Highlight wartet in der Küche. In den Boden ist ein Glasfenster eingebaut, das den Blick in den darunter liegenden Weinkeller freigibt.

Barrierefreiheit im Bad – Mehrwert für das ganze Haus

Das barrierefreie Bad wird meistens dann nachgerüstet, wenn es erforderlich wird, im Alter oder bei körperlichen Einschränkungen. In Neubauten wird es zunehmend schon vorsorglich mitgeplant. Und das ist auch gut so, denn so spart man sich in der Zukunft Geld und Zeit.

Vermieter sollten dies bei Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen berücksichtigen. So steigert sich die mögliche Klientel, denn Menschen, die in ihrer Bewegung eingeschränkt sind oder Senioren, kommen somit für die Mietwohnung auch in Frage.

Die ebenerdige Dusche mit Haltegriffen und Sitzmöglichkeiten ist in modernen, neuen Bädern schon fast Standard. Eine Nachrüstung bei der Renovierung ist kein Problem, wenn das ganze Bad erneuert wird. Toiletten können versetzt werden, damit mehr Platz zur Verfügung steht. Griffe zum Festhalten und als Hilfe zum Aufstehen lassen sich bei Nichtgebrauch einfach an die Wand klappen und beeinträchtigen die Optik nicht. Griffe am Waschtisch müssen keineswegs störend wirken. Sie dienen auch als Handtuchhalter oder zum Aufhängen der Badeaccessoires. Waschbecken ohne Unterschränke erlauben die Pflege im Sitzen, so wird die Beinfreiheit nicht eingeschränkt.

Viele Unfälle von älteren oder kranken Menschen passieren gerade im Bad oder auf der Toilette. Auch plötzliche Krankheitsattacken können hier auftreten. Ein Mensch, der alleine ist, kann mitunter nicht einmal mehr an sein Telefon gelangen, um Hilfe anzufordern. Eine Notrufeinrichtung ist gerade in diesen Räumen eine sehr sinnvolle Maßnahme.

Wer in seinem eigenen Haus ein bestehendes Bad umbauen muss, weil es die körperlichen Gegebenheiten erfordern, der sollte sich nicht scheuen, die Pflegekasse anzusprechen. Für notwendig werdende Umbaumaßnahmen im Haus, damit der Alltag so gut, wie möglich, bewältigt werden kann, gibt es hier nämlich einen Zuschuss. Auch die KfW Förderbank ist ein Ansprechpartner für Zuschüsse zum altersgerechten Umbau.

Thema Inneneinrichtung

Die platzsparende Inneneinrichtung

In kleinen Wohnungen will jeder Zentimeter Platz gut genutzt sein. Da sind die richtigen Möbelstücke das A und O. Multifunktional heißt hier das Zauberwort. Für jeden Wohnbereich finden sich im Handel die passenden Stücke.

Im Wohnzimmer lässt sich jede Menge Platz einsparen durch Polsterelemente, die gleich mehrere Funktionen erfüllen. Ein Polsterwürfel kann als Hocker, Beistelltisch oder sogar als Liege für den unerwarteten Besuch dienen. Couchgarnituren mit einem Sitzteil zum Ausziehen oder Umklappen ersetzen auch mal das Bett.

In Mietwohnungen zeigen sich Küche und Bad als besonders mini. Wenn keine Einbauküche vorhanden ist, kann man sich hier mit einem mobilen Küchenkoffer eine kleine Zeile einrichten. Gerade für Singles, die wenig kochen, ist das eine gute Idee. Die rollbare Küche besteht aus einem Unterschrank mit Kühlschrank und Gefrierfach, zwei Kochplatten, einer Spüle und einem Warmwasserboiler. Dazu gibt es im Deckel noch Ablageflächen für Gewürze und andere Küchenutensilien. Klapptisch und Klappstuhl bieten ausreichend Platz für ein Frühstück oder das kleine Mittagsmahl. Nach Gebrauch verschwinden sie an der Wand.

Wer viel Stauraum benötigt für all seine tausend Sachen, aber kaum Platz für Schränke und Kommoden hat, der findet zahlreiche Boxen aus Kunststoff, Holz oder Pappe. Mit schönen Motiven und in ansprechenden Farben werden sie zu einem Turmkunstwerk, denn sie können bequem übereinander gestapelt werden. Diese Boxen lassen sich auch im Schrank unterbringen und bewahren zum Beispiel die Winter- oder Sommergarderobe auf.

Wenn wenig Platz, aber ein bisschen mehr Budget vorhanden ist, lohnt sich das Stöbern nach pfiffigen Designmöbeln. Viele Designer achten mehr, denn je, auf Multifunktionalität und heraus kommen dann so interessante Sachen, wie ein beleuchteter Stuhl, der Sitzmöbel und Lichtquelle zugleich ist.

Möbelkauf – Kriterien für die ergonomische Inneneinrichtung

Nun gut, es gibt den schwedischen Möbelriesen, bei dem jeder von uns oder zumindest die meisten Menschen gerne einkaufen, weil es auch günstig ist. Oft muss es schnell gehen, ausgesucht wird vor Ort und nach Lust und Laune. Der Kofferraum ist proppenvoll und mehr als die Hälfte hätte man auch da lassen können.

Möbelkauf sollte eigentlich nach Plan erfolgen. Die Langlebigkeit und die Verarbeitung sind für die Inneneinrichtung von großer Bedeutung. Schließlich haben wir jeden Tag mit den Möbeln zu tun. Wir nutzen und benutzen sie, sitzen, stehen, liegen auf ihnen und sie müssen sich auch noch harmonisch in das Gesamtbild einfügen.

Ergonomie hat sich im Büroalltag schon durchgesetzt, es gibt sogar konkrete Vorschriften. In den eigenen vier Wänden dagegen finden sich noch viele Möbelstücke, die Rücken und Gelenken weniger gut tun. Nicht jeder wird jetzt seine komplette Wohnung mit ergonomischen Möbeln ausstatten, aber Bereiche, wie Küche oder Wohnzimmer, schreien geradezu nach Sitzmöbeln und Arbeitshöhen, die den Rücken entlasten und entspannen.

Sessel, die Bewegungen mitmachen und nachfedern oder sich in verschiedene Positionen verstellen lassen, sind für lange Fernsehabende besser geeignet, als die Couch auf der man sich ständig verbiegen muss, bis man die richtige Position gefunden hat. Zum Arbeiten am PC empfehlen sich Kniestühle, Sitzbälle oder Stühle mit beweglichen Sitzen. Die Tischhöhe sowie die Anordnung der elektronischen Geräte sollten ebenfalls nach ergonomischen Gesichtspunkten bestimmt werden. In der Küche kommt ein Stehsitz zum Einsatz. Beim Bügeln oder Gemüseschälen entlastet er die Gelenke und schont die Beine, denn langes Stehen ist nicht gesund.

Die Küche und ihr Stellenwert

Heute ist die Küche nicht mehr nur der Ort, an dem gekocht wird, vielmehr ist sie auch ein Prestige-Objekt, was den Aufbau, das Design, die Gestaltung und die Ausstattung betrifft. Die offene Küche wird mehr und mehr bei Neubauten, aber auch in Mietwohnungen bevorzugt. Die Küche als Treffpunkt der Familie oder auch zum Plausch mit Freunden oder Geschäftspartnern ist schon lange ein großes Thema.

Das war schon früher so. Aber hier hatte es lediglich den Grund, dass die Platzverhältnisse es nicht anders zuließen. Auf engem Raum wurde gewohnt, geschlafen und gekocht. Meistens spielte sich alles in einem einzigen Zimmer ab. In reichen Häusern wurde die Küche sogar in den Keller verbannt und die Dienstboten hatten weite Wege zum Speisesaal zurückzulegen. Diese Zeiten sind heute vorbei.

In den 1950er Jahren avancierte die Küche zum Reich der Hausfrau und Mutter. Es war ihr Refugium, der Mann hatte dort nichts zu suchen. Durch Türen getrennt, damit weder Kochdunst noch Essensgeruch in das Wohn- und Esszimmer dringen konnten, war die Küche ein abgeschlossener Bereich für sich. In alten Häusern finden sich meist noch sehr kleine „Kochküchen“, die mit Herd, Spüle und Gefrierschrank ausgestattet waren. Esszimmer und Wohnzimmer wurden in dieser Architektur ebenfalls voneinander getrennt.

Noch bis vor wenigen Jahren hielt sich auch der Trend zur abgeschlossenen Küche bei Mietwohnungen. Heute ist das anders. Die moderne Küchenarchitektur lässt die Küche zu einem optischen Highlight werden und fügt sie harmonisch in die Raumgestaltung ein. Am Design und der Ausstattung einer Küche wird sogar die Wohn- und Lebensqualität von Immobilien und Wohnungen gemessen. Die Küche ist für das Zustandekommen von Miet- oder Kaufverträgen ein entscheidender Punkt.

Thema Garten

Garten und Nachbarn

Ein Garten ist für viele Menschen ein geliebtes Hobby, für andere eine Oase der Ruhe und Entspannung. Jeder, der ein Haus besitzt, kann sich seinen Garten, je nach Größe, individuell nach seinen eigenen Vorstellungen gestalten. Ob es nun ein märchenhafter Rosengarten oder ein japanischer ZEN-Garten ist, das bleibt jedem selbst überlassen, jedoch gibt es, im Bezug auf Nachbarn und Nachbargrundstücke, doch einiges zu beachten.

Bäume, Sträucher und Hecken müssen mit einem Mindestabstand vom Nachbargrundstück gepflanzt werden. Hier kommt es immer auf die Größe an, die das Gewächs erreichen kann. In der Regel sind zwei bis vier Meter Abstand ausreichend. Das Gleiche gilt für Kompostanlagen. Generell sollten diese nicht unbedingt in der Nähe des Gartenzaunes stehen, da die unangenehmen Gerüche zum Ärgernis werden können.

Viele Gartenbesitzer erfreuen sich an ihrem schönen Rasen. Gerade in den Sommermonaten wird hier fleißig und regelmäßig gemäht. Doch auch hier gibt es Einschränkungen. Die Mittags- und Abendruhe ist einzuhalten. In der Zeit von 12 bis 14 Uhr und nach 20 Uhr sollte man diese Tätigkeit unterlassen, denn sonst kann das Ordnungsamt vor der Türe stehen, wenn sich der Nachbar beschwert. Das wird zwar heute nicht mehr ganz so eng gesehen, aber im Sinne einer guten Nachbarschaft sollte man sich an diese Regeln halten.

Absolut tabu ist das Verbrennen von Abfällen aller Art im eigenen Garten. So mancher, der nicht weiß, wohin mit seinem gesamten Laub und nicht immer auf den Entsorgungshof fahren will, der kommt auf die Idee, im Garten ein Feuerchen zu zünden. Dieser Versuch sollte jedoch tunlichst unterlassen werden, denn dies wird sogar mit Bußgeld bestraft. Grillen hingegen ist erlaubt, aber auch hier darf sich das Umfeld nicht gestört fühlen. Eine Rauchentwicklung, die über das normale Maß hinausgeht, muss der Nachbar nicht hinnehmen. In der geselligen Runde kann es, besonders am Abend, auch mal laut werden und die Musik ertönt in der ganzen Straße. Nachtruhe ist hier ein wichtiges Stichwort. Ab 22 Uhr ist es ein gutes Recht der Anwohner sich zu beschweren, wenn sie sich gestört fühlen.

Nutz- oder Ziergarten – ganz, wie es beliebt

Zurück zur Natur oder zurück zu den Wurzeln – das wird für viele Menschen zunehmend wichtiger. Der eigene Garten bietet hier besondere Möglichkeiten. Nahrungsmittel, die selbst angebaut werden, erfreuen nicht nur das Gemüt, sondern auch die Gesundheit. Ein Nutzgarten mit Gemüse, Obst und Kräutern steht wieder ganz oben auf der Wunschliste der Eigenheimbesitzer. Jedoch darf nicht vergessen werden, dass vor einem guten Ertrag die Arbeit steht und die ist keineswegs gering bei einem Nutzgarten. Besonders der Schädlingsbefall verdirbt dem Hobbygärtner die Lust am eigenen Gemüse. Nacktschnecken, Blattlaus und Co. machen die Ernte zunichte, selbst Jungpflanzen werden angegriffen. Der Standort und die Bodenbeschaffenheit sind wichtige Aspekte, damit der Garten Freude macht. Es muss darauf geachtet werden, welche Pflanzen und Bäume besonders viel Licht und Sonne benötigen und welche es eher schattig lieben. Hier einen Kompromiss zu finden, den auch die Gartenarchitektur mitmacht, ist nicht immer einfach.

Der Ziergarten bedeutet nicht weniger Arbeit. Blumen, Sträucher, vielleicht ein Teich sind wunderschön anzusehen, doch ohne Pflege geht hier nichts. Dabei sind die Anlagemöglichkeiten sehr vielfältig. Ein romantischer Wildgarten kann mit Duft- und Kräuterpflanzen bestückt sein, hohe Stauden und Gräser verleihen ihm das gewisse Etwas. Freunde der asiatischen Gartenkunst legen ganze Wasserparadiese mit Holzbrücken und exotischen Kleingewächsen an. Lustwandel-Gärten, wie sie an Schlössern zu finden sind, erfordern, neben der Planung, auch ein Geschick für das Schneiden der vielen Heckenformen. Pflege und Schnitt ist bei allen Gartenformen das A und O. Verwilderte Gärten sind nicht nur für das Auge ein Graus, auch die Pflanzen sind in ihrem Wachstum gehemmt und können sogar absterben. Gleichgültig, welche Art von Garten man wählt – nur Fleiß bringt auch einen Preis.

Der Balkon als Ersatzgarten

Mieter in großen Wohnkomplexen kennen das Problem: Es steht kein Stückchen Garten zur Verfügung, um Grün zu sehen, muss der nächstgelegene Park aufgesucht werden. Umso mehr Wert legen Wohnungssuchende, gerade in der Stadt, daher auf einen Balkon. Ein Balkon lässt sich auch zu einem ganz persönlichen Hochgarten umfunktionieren, dazu braucht es nicht einmal viel.

Für das unverzichtbare Grün sind Kübelpflanzen sehr gut geeignet. Kleine Rosenstöcke erfreuen das Auge, Vergissmeinnicht oder fleißige Lieschen sorgen für Farbkleckse im Minibalkongarten. Exoten, wie das Orangen- oder Zitronenbäumchen, lassen den Flair von Urlaub und Meer aufkommen. Teppichrasen, der gerade für Balkone sehr gut geeignet und auch wetterfest ist, verschafft den typischen Bodenbelag, damit das Gartenambiente perfekt wird. Im Sommer sorgt eine Lampionlichterkette am Balkongeländer für Stimmung.

Eine Sitzgelegenheit, in Form eines gemütlichen Rattansessels und ein Tisch ermöglichen unbeschwerte Stunden und auch den kulinarischen Genuss im Freien. Mit Tischwäsche und Kissen wird es nicht nur farbenfroh, sondern auch ansprechend. Auf einen Miniteich muss man im Minigarten nicht verzichten. Ein großes Zink- oder Metallgefäß wird dazu mit Wasser befüllt. Künstliche Blumen oder echte Seerosen vollenden die kleine Wasseroase. Fischerlaternen mit Kerzen bringen Licht ins Dunkel, an lauschigen Sommerabenden schmökert es sich hier besonders gut. Mit einem Elektrogrill wird das Grillvergnügen komplett. Allerdings sollte die Rauchentwicklung gering sein, sonst kann es Ärger mit den Nachbarn geben.

Damit das Mobiliar nicht immer herein getragen werden muss, eignen sich Abdeckfolien, die in jedem Gartencenter erhältlich sind. Den Pflanzen macht Regen nichts aus, nur die Dekoration, wie Kerzen oder Kissen, sollten in die Wohnung genommen werden, wenn es nach Regen aussieht.