Bei Verlust eines Schlüssels sehen sich viele Mieter mit hohen Kosten konfrontiert, wenn der Vermieter eine neue Schließanlage einbauen lassen muss. Viele Mieter legen daher Widerspruch gegen die Forderung des Vermieters ein. Laut Mietrecht ist die Forderung jedoch zulässig, vor allem, wenn sie im Mietvertrag verankert ist.
Steht diesbezüglich nichts im Vertrag, muss der Mieter ebenfalls die Kosten einer neuen Schließanlage tragen, es sei denn, er kann glaubhaft machen, dass eine missbräuchliche Nutzung des verlorenen Schlüssels ausgeschlossen ist. Wurde der Schlüssel verloren oder gestohlen, ist dies nicht der Fall, da der Finder oder Dieb sich damit Zugang zum Haus verschaffen können.
Bin 51 Jahre alt und seit 2007 im Internet unterwegs. Von 2007 bis 2013 Vollzeit im Seo/Marketing Bereich, danach bis Heute privat/hobbymäßig.
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