Werkstudent: Nebentätigkeiten gehören zum Studentenleben dazu

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Bin 52 Jahre alt und seit 2000 im Internet unterwegs. Meine Hauptthemen sind:

Die Themen: Bauen - Handwerk - Baumaschinen sowie Gesundheit und Bewegung.

Ob als Call-Center-Mitarbeiter, Babysitter oder Bürokraft – Studierende, die auf der Suche nach einem Job sind, um ihre finanzielle Situation während des Studiums aufzubessern, haben vielfältige Möglichkeiten.

Info zur geringfügigen Beschäftigung bis 450 Euro.

Die Sozialversicherung unterteilt die geringfügige Beschäftigung ind

  • Die kurzfristige Beschäftigung, nicht länger wie drei Monaten oder maximal 70 Arbeitstagen im Jahr und
  • Die geringfügig entlohnte Beschäftigung mit einem Monatsgehalt, welches im Monat nicht höher wie 450 Euro sein darf – in der Umgangssprache – Minijob – genannt.

Quelle: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialversicherung/Geringfuegige-Beschaeftigung/mini-jobs.html

Jobben neben dem Studium

Als Nachhilfekraft oder in der Produkt-Promotion fallen die Stundenlöhne generell ein wenig höher aus, dennoch erfreuen sich auch die klassischen Jobs, wie die Gartenhilfe, Barista, Barkeeper oder Servicepersonal, auch heute noch einer großen Beliebtheit, schließlich lohnt sich die Arbeit besonders aufgrund des guten Trinkgeldes.

Nach Angaben des Deutschen Studentenwerks gehen circa ein Drittel der deutschen Studenten, die einen Nebenjob haben, einer Beschäftigung als studentische Hilfskraft nach. Dadurch erhalten sie die Möglichkeit, schon frühzeitig einen interessanten Einblick in Lehre und Forschung zu gewinnen.

Gewerbliche Minijobs nach Branchen

Handel, Werkstätten/Autowerkstätte1.156.256
Gastgewerbe 869.094
Gesundheitswesen und Sozialwesen 726.573
Baugewerbe, Handwerk 486.686
Sonstige Dienstleistungen 836.310

Die Jobsuche gestaltet sich für Studenten besonders angenehmen, wenn sie neben den herkömmlichen Jobportalen auch Vermittlungsplattformen nutzen, die speziell auf Beschäftigungen für Studenten zugeschnitten sind.

Video zum Thema. Mit vielen Infos!

Werkstudent - Mehr als ein Nebenjob - ARD-alpha

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450-Euro-Job oder Werkstudent?

In der Regel werden Jobs für Studenten als Minijob auf 450-Euro-Basis oder in Form einer Werkstudentenstelle angeboten. Dabei ergibt sich der Unterschied, dass Werkstudenten zu den normalen Arbeitnehmern zählen, allerdings auch eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung möglich ist.

Pro Woche dürfen die Studenten während des Semesters allerdings nicht mehr als 20 Stunden in dem Job arbeiten. Daneben besteht die Pflicht, während der Anstellung weiterhin dem Studium nachzugehen.

Die Sozialabgaben

 Diejenigen, die mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, werden von der Sozialversicherung als Arbeitnehmer anstatt als Studenten betrachtet. Der Ferienjob in der vorlesungsfreien Zeit bildet dabei jedoch eine Ausnahme: Bis zu 70 Tage im Jahr ist so auch die Vollzeitarbeit für Studenten erlaubt.

Eine Tätigkeit, bei welcher der Lohn die Grenze von 450 Euro nicht überschreitet, wird als Minijob bezeichnet. Wird diese Geringfügigkeitsgrenze nicht überzogen, ist es für die Studierenden nicht nötig, Steuern auf ihren Lohn zu zahlen.

Alle Summen, die über die 450-Euro-Grenze hinausgehen, können noch als spezieller Midi-Job gewertet werden. Dies ist allerdings nur der Fall, wenn der Verdienst pro Monat nicht mehr als 1.300 Euro beträgt. In diesem Fall ist jedoch die Zahlung von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen nötig, welche zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer aufgeteilt werden.

Das Bafög

Verdient der Student mit einem oder verschiedenen Nebenjobs pro Monat nicht mehr als 450 Euro – oder pro Jahr nicht mehr als 5.400 Euro – wird der Bafög-Satz durch die Nebeneinkünfte nicht verändert.

Aufstiegsbafoeg gefoerdert 2019 zu 2020
Quelle Statistik: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/06/PD21_N042_214.html

Wird der Freibetrag jedoch überschritten, findet ein Abzug der Differenz zwischen dem Freibetrag und dem Verdienst – auf zwölf Monate gerechnet – statt.

Die Steuern

Für Studierende stellt das Thema der Steuern in der Regel kein Problem dar. Sind diese nämlich ausschließlich geringfügig beschäftigt, erreichen sie in den meisten Fällen nicht die Grenze des jährlichen Freibetrages, der bei 9.408 Euro liegt.

Jedoch kann es natürlich immer auch Ausnahmen geben. Ein Beispiel dafür bildet die Scheinselbstständigkeit, die im Bereich der Promotion-Jobs oft zu finden ist. Das Finanzamt stellt bei diesen häufig in Frage, ob tatsächlich eine Selbstständigkeit gegeben ist und ob überhaupt noch einem Vollzeitstudium nachgegangen wird.

Im schlimmsten Fall müssen die Studenten dann die Beiträge für ihre Krankenversicherung nachzahlen. Es ist somit immer empfehlenswert, sich vor der Aufnahme einer Nebenbeschäftigung umfangreich zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.