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Bin 52 Jahre alt und seit 2000 im Internet unterwegs. Meine Hauptthemen sind:
Die Themen: Bauen - Handwerk - Baumaschinen sowie Gesundheit und Bewegung.
Wichtig für den Mieter!
Mieter sind verpflichtet, Schimmelpilzbefall dem Vermieter unverzüglich zu melden. Wer die Ursache kennt und abstellt, kann den Schimmel auf einer kleinen Fläche von bis zu einem halben Quadratmeter, die nur von der Oberfläche befallen wird, selbst entfernen
Ein häufiger Grund für Auseinandersetzungen zwischen Vermietern und Mietern ist das Auftreten von Schimmelbildung in der Wohnung. Generell handelt es sich dabei um einen Grund für eine Mietminderung, in schweren Fällen sogar für eine Sonderkündigung seitens des Mieters.
Dies gilt jedoch nicht, wenn der Mieter die Schimmelbildung selbst zu verantworten hat, zum Beispiel durch unzureichendes Lüften. Eine Mietminderung ist nur möglich, wenn der Schimmel auf bauliche Mängel zurückzuführen ist.
Sollte die Miete unrechtmäßig gemindert werden, müssen die entsprechenden Beträge nachbezahlt werden. Außerdem muss der Mieter den Vermieter sofort informieren, wenn er Schimmel in der Wohnung entdeckt. Andernfalls kann er für Folgeschäden haftbar gemacht werden.
Die Frage nach einer Mietminderung, im Falle eines Schimmelbefalls in den Räumen der gemieteten Wohnung oder Immobilie, tritt immer wieder auf. Grundsätzlich heißt die Regel der ersten Stunde:
Wer eine Wohnung oder ein Haus mietet, der sollte schon bei der Besichtigung explizit auf Schimmel achten. Das heißt, die Wände sind auch in den oberen und unteren Ecken, hinter Vorhängen und Möbeln darauf hin zu kontrollieren.
Das ist das gute Recht des Mieters oder der Vermieter versichert schriftlich, dass die Wohnung frei von Schimmel ist. Denn nur so ist der Mieter im Falle eines Falles auf der sicheren Seite.
Ist der Vermieter verpflichtet Schimmel zu beseitigen?
Hat der Mieter den Schimmel / Pilz Befall an der Wand nicht zu vertreten, hat er das Recht, die Mängelbeseitigung zu verlangen. Der Vermieter ist dann dafür verantwortlich, den Schimmel zu entfernen und die Ursache unverzüglich abzustellen.
Entweder durch den Vermieter selbst, eine Beauftragte Person, z. B. einen Handwerker, eine entsprechende Frist zur Mängelbeseitigung muß der Mieter dem Vermieter setzen!
Mietminderung in Prozent bei Schimmel?
Wenn es sich bei der Mietsache (Mietwohnung) um einen Neubau – Erstbezug handelt, alle Wände der Wohnung mit Schimmel befallen sind, so das der Mieter keine Möbel aufstellen kann, dann hat er das Recht, die Miete um 75 % zu kürzen. (LG Kn. 15.11.2000 Az. 9 S 25/00).
Was muß der Mieter beachten?
Entdeckt der Mieter nun doch im Laufe der Mietzeit Schimmel an den Wänden, so muss er zunächst sein eigenes Verhalten überprüfen.
- Wurde ausreichend gelüftet, insbesondere nach dem Baden, Duschen, Kochen?
- Wurde richtig gelüftet, mit weit geöffneten Fenstern oder Türen?
- Wie oft wurde gelüftet?
Eine fehlerhafte Lüftungsanlage in Baderäumen ohne Fenster kann ebenso zur Schimmelbildung führen. Meldet der Mieter dem Vermieter diesen Umstand nicht umgehend, kann er später sogar noch selbst für die Schimmelbildung verantwortlich gemacht werden.
Wer ist für den Schimmel verantwortlich?
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Die Beweislage ist leider immer schwer im Falle von entdecktem Schimmel. Wenn im Vorfeld keine Mängel schriftlich festgehalten wurden, sind hinterher unter Umständen aufwendige Untersuchungen notwendig, um die Schuldfrage zu klären.
Auftretender Schimmel ist dem Vermieter in jedem Fall sofort zu melden. Wenn den Mieter kein Verschulden am Schimmelbefall trifft, dann ist eine Mietminderung ebenso zulässig, wie eine fristlose Kündigung, wenn die Gesundheit gefährdet ist.