Wenn mehrere Personen Mieter einer Wohnung sind und einer von diesen Mietern sterben sollte, dann bleibt der Mietvertrag mit den anderen Mietern bestehen. Diese können jedoch innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters erfahren haben, eine außerordentliche Kündigung einreichen.
Sollten keine weiteren Mieter vorhanden sein, so können Ehepartner, Kinder oder sonstige Verwandte in den Mietvertrag eintreten. Selbstverständlich können nicht alle eintreten, sondern dies ist einer bestimmten Reihenfolge festgelegt. Dieser Eintritt erfolgt automatisch ohne eine entsprechende Tätigkeit der eintretenden Person. Diese kann jedoch ebenfalls innerhalb eines Monats, nachdem sie Kenntnis nahm vom Tod des Mieters, den Mietvertrag mit einer außerordentlichen Kündigung kündigen.
Bin 51 Jahre alt und seit 2007 im Internet unterwegs. Von 2007 bis 2013 Vollzeit im Seo/Marketing Bereich, danach bis Heute privat/hobbymäßig.
Die Themen: Bauen – Handwerk – Gesundheit und Baumaschinen sind mein “Ding”