Aufgrund eines undichten Briefkastens wurde in einem Mietshaus die Post immer wieder nass. Auch nach mehrmaligem Mahnen durch die Mieter war der Vermieter nicht in der Lage bzw. willens, diesen Mangel abzustellen. Die Mieter zogen schließlich vor Gericht und verlangten eine Mietminderung als Gegenleistung. Vor dem Amtsgericht Mainz wurde dieser Fall behandelt. Die Mieter bekamen am Ende Recht. Die Begründung war, dass die Mieter Anspruch auf einen funktionstüchtigen Briefkasten hätten. Weil dieser jedoch nicht vorhanden sei, hätten die Mieter das Recht, die Miete um 1 % zu kürzen. Daraufhin willigte der Vermieter schließlich ein und installierte einen neuen Briefkasten. Die Mieter bezahlten wieder 1 % mehr Miete.
Bin 51 Jahre alt und seit 2007 im Internet unterwegs. Von 2007 bis 2013 Vollzeit im Seo/Marketing Bereich, danach bis Heute privat/hobbymäßig.
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