Seit einiger Zeit gibt es einen Streit zwischen einem Vermieter und einem Mieter, die beide im selben Haus wohnen. Grund des Streits ist der Brunnen, der sich im Garten befindet. Der Mieter entnimmt aus diesem Brunnen Wasser, das er zum Gießen benutzt. Der Vermieter möchte ihm verbieten, weiterhin Wasser aus dem Brunnen zu entnehmen. Ein Blick in die Hausordnung macht klar, dass der Mieter absolut im Recht ist. In der Hausordnung steht eindeutig, dass der Mieter zur uneingeschränkten Nutzung des Gartens berechtigt ist. Da der Brunnen ein Teil des Gartens ist, ist er also auch berechtigt, den Brunnen zu nutzen. Der Vermieter hat nicht das Recht, dem Mieter die Nutzung zu verbieten. Er hat auch nicht das Recht, den Brunnen zu verschließen. Der Mieter kann sich dabei auf ein Urteil berufen, das am Amtsgericht Görlitz am 26.04.2004 verkündet wurde.
Bin 51 Jahre alt und seit 2007 im Internet unterwegs. Von 2007 bis 2013 Vollzeit im Seo/Marketing Bereich, danach bis Heute privat/hobbymäßig.
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