Das Vermögensbildungs-Gesetz besagt, dass ein Arbeitgeber dazu verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer bei der Bildung von Vermögen zu unterstützen. Besitzt der Arbeitnehmer ein entsprechendes Anlagekonto, dann kann er den Arbeitgeber schriftlich darüber in Kenntnis setzen und ihn dazu auffordern auch den Beitrag zu leisten. Die Höhe zu der Leistung ist abhängig von der Anlageart und den Vorgaben des Arbeitgebers. In bestimmten Fällen kann zusätzlich auf das Arbeitgebergeld auch ein staatlicher Zuschuss darauf bezogen werden.
Bin 51 Jahre alt und seit 2007 im Internet unterwegs. Von 2007 bis 2013 Vollzeit im Seo/Marketing Bereich, danach bis Heute privat/hobbymäßig.
Die Themen: Bauen – Handwerk – Gesundheit und Baumaschinen sind mein “Ding”