Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung sichert das Finanzamt zu, dass auf dem Grundstück aktuell keine laufenden Schulden, neben den Darlehnsschulden, bestehen. So wird es bei der Grunderwerbssteuer genutzt. Ein neuer Käufer der Immobilie kann so sicher gehen, dass die Immobilie die er erwerben möchte, auch nicht mit den Zahlungen in Rückstand ist, welches er dann in dem Fall der Eigentümerübertragung übernehmen müsste.
Bin 51 Jahre alt und seit 2007 im Internet unterwegs. Von 2007 bis 2013 Vollzeit im Seo/Marketing Bereich, danach bis Heute privat/hobbymäßig.
Die Themen: Bauen – Handwerk – Gesundheit und Baumaschinen sind mein “Ding”