Es kann eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt werden. Allerdings bedarf dieses einen formellen Gang. Es muss bei dem Amt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorgelegt werden. So ist eine Eigentumswohnung erst als diese zu bezeichnen. Auch muss dafür gesorgt werden, dass sich an die bestehenden Kündigungsfristen gehalten wird.
Bin 51 Jahre alt und seit 2007 im Internet unterwegs. Von 2007 bis 2013 Vollzeit im Seo/Marketing Bereich, danach bis Heute privat/hobbymäßig.
Die Themen: Bauen – Handwerk – Gesundheit und Baumaschinen sind mein “Ding”