Das Sondereigentum von gewerblich genutzten Gebäudeteilen wird als Teileigentum bezeichnet, wenn es allen Mitglieder der Wohngemeinschaft zu gleichen Teilen auch gehört.
Bin 51 Jahre alt und seit 2007 im Internet unterwegs. Von 2007 bis 2013 Vollzeit im Seo/Marketing Bereich, danach bis Heute privat/hobbymäßig.
Die Themen: Bauen – Handwerk – Gesundheit und Baumaschinen sind mein “Ding”