Das Sondereigentum eines Käufers einer Eigentumswohnung bezieht sich auf die Räume, die im Vertrag genannt werden, zuzüglich der darin enthaltenen Sachen, wie die Böden, die Heizkörper, etc. Auch zum Sondereigentum zählen die Gebäudeteile, die zu der Eigentumswohnung gehören. Vom Sondereigentum ausgeschlossen sind die anderen Gebäudeteile, wie die Außenmauern, etc.
Bin 51 Jahre alt und seit 2007 im Internet unterwegs. Von 2007 bis 2013 Vollzeit im Seo/Marketing Bereich, danach bis Heute privat/hobbymäßig.
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