Bei einem Bauauftrag kann es dazu kommen, dass der Auftragnehmer für jeden Baufortschritt auch eine Zwischenrechnung stellt. Diese muss der Bauherr dann begleichen, obwohl der Gesamtauftrag noch nicht erledigt worden ist. Es kann aber ein Sicherheitseinbehalt vereinbart werden, sodass der Auftraggeber so lange eine Sicherheit seiner gezahlten Rechnungen erhält, bis der Auftrag auch abgenommen worden ist.
Bin 51 Jahre alt und seit 2007 im Internet unterwegs. Von 2007 bis 2013 Vollzeit im Seo/Marketing Bereich, danach bis Heute privat/hobbymäßig.
Die Themen: Bauen – Handwerk – Gesundheit und Baumaschinen sind mein “Ding”