Ein Rangvorbehalt trifft besonders auf die Eigentümer der Immobilien zu. Den diese müssen im Grundbuch hinnehmen, dass ein anderer sein Recht an der Immobilie vor seinem Recht eintragen lassen kann. Kreditinstitute werden bei einer Kreditvergabe von dem Grundpfandrecht Gebrauch machen und dann im Grundbuch auch dementsprechend diesen Wert geltend machen.
Bin 51 Jahre alt und seit 2007 im Internet unterwegs. Von 2007 bis 2013 Vollzeit im Seo/Marketing Bereich, danach bis Heute privat/hobbymäßig.
Die Themen: Bauen – Handwerk – Gesundheit und Baumaschinen sind mein “Ding”