Ein Vermieter hat das Recht dazu, die Miete zu erhöhen, er muss sich hierbei jedoch an gesetzliche Vorschriften halten. Diese Mieterhöhung muss zwischen Mieter und Vermieter vereinbart werden. Sollte diese Vereinbarung nicht erzielt werden, so kann der Vermieter daraufhin den Mietvertrag nicht kündigen.
Eine solche Mieterhöhung muss nach bestimmten Formalien ablaufen und begründet werden. Nur dann ist eine Erhöhung der Miete überhaupt möglich. Eine Mieterhöhung darf der Vermieter bis zur örtlichen Vergleichsmiete (vereinbarte Miete für ähnliche Wohnung in den letzten vier Jahren) fordern. Diese Einstufung zur örtlichen Vergleichsmiete bedarf jedoch einer Begründung, wie beispielsweise die Nennung von drei weiteren Vergleichswohnungen oder der Beilage eines Gutachtens von einem Sachverständigen.
Bin 51 Jahre alt und seit 2007 im Internet unterwegs. Von 2007 bis 2013 Vollzeit im Seo/Marketing Bereich, danach bis Heute privat/hobbymäßig.
Die Themen: Bauen – Handwerk – Gesundheit und Baumaschinen sind mein “Ding”