Herstellungskosten und auch Anschaffungskosten von vermieteten Immobilien können, damit dem Wertverlust entgegengewirkt werden kann, abgeschrieben werden. Die lineare Abschreibung, die für alle neu errichteten Bauten nur noch gültig ist, sieht vor, dass auf die Dauer von 50 Jahren, welches der Nutzungsdauer einer Immobilie entspricht, jährlich 2 Prozent der Kosten als Werbungskosten steuerlich in Abzug gebracht werden können. Bei Immobilien, die vor dem Jahr 1925 errichtet worden sind, ist die Nutzungsdauer für 40 Jahre vorgesehen, sodass hier die Kosten für 40 Jahre mit dann 2,5 Prozent geltend gemacht werden können.
Bin 51 Jahre alt und seit 2007 im Internet unterwegs. Von 2007 bis 2013 Vollzeit im Seo/Marketing Bereich, danach bis Heute privat/hobbymäßig.
Die Themen: Bauen – Handwerk – Gesundheit und Baumaschinen sind mein “Ding”