In der Honorarordnung ist genau festgelegt, welche Höchst- und Mindestgrenzen die Architekten und Ingenieure für Ihre Arbeiten berechnen dürfen. Grundlage ist die eingestufte Schwierigkeit der anfallenden Tätigkeiten, an denen das Honorar berechnet wird.
Auch eine Übersicht der Leistungen ist hier zu finden.
Bin 51 Jahre alt und seit 2007 im Internet unterwegs. Von 2007 bis 2013 Vollzeit im Seo/Marketing Bereich, danach bis Heute privat/hobbymäßig.
Die Themen: Bauen – Handwerk – Gesundheit und Baumaschinen sind mein “Ding”