Bei der Grundschuldbestellung gibt der Schuldner dem Gläubiger die Erlaubnis von dem Grundpfandrecht Gebrauch zu machen und die Schuld in dem Grundbuch einzutragen. Dieses muss notariell gemacht werden.
Bin 51 Jahre alt und seit 2007 im Internet unterwegs. Von 2007 bis 2013 Vollzeit im Seo/Marketing Bereich, danach bis Heute privat/hobbymäßig.
Die Themen: Bauen – Handwerk – Gesundheit und Baumaschinen sind mein “Ding”