Wenn berechtigtes Interesse besteht, dann kann ein Grundbuchauszug angefordert werden. Wenn die Beleihungsgrenze ermittelt werden soll oder das Gebäude verkauft werden soll, dann kann dieses genutzt werden. Der Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Angaben aus dem Grundbuch.
Bin 51 Jahre alt und seit 2007 im Internet unterwegs. Von 2007 bis 2013 Vollzeit im Seo/Marketing Bereich, danach bis Heute privat/hobbymäßig.
Die Themen: Bauen – Handwerk – Gesundheit und Baumaschinen sind mein “Ding”