Wenn innerhalb der Gewährleistungspflicht das Unternehmen insolvent ist, ein Baumangel aber besteht, dann ist die Gewährleistungsbürgschaft die einzige Möglichkeit dennoch an die Kosten für die Beseitigung der Mängel zu kommen. Das Kreditinstitut des Unternehmens, das die Arbeiten erledigt hat, wird dem Auftraggeber diese Bürgschaft geben. Die Kosten decken in der Regel nicht dem tatsächlichen Aufwand, aber sie können dann mit der Restforderung verrechnet werden.
Bin 51 Jahre alt und seit 2007 im Internet unterwegs. Von 2007 bis 2013 Vollzeit im Seo/Marketing Bereich, danach bis Heute privat/hobbymäßig.
Die Themen: Bauen – Handwerk – Gesundheit und Baumaschinen sind mein “Ding”