Um im sozialen Wohnungsbau, für einkommensschwache Personen, berechtigt zu sein, eine Wohnung zu bekommen, sind bestimmte Auflagen zu erfüllen. So müssen Einkommenshöhen eingehalten werden und die Personenanzahl muss in einem Verhältnis zu der Wohnungsgröße stehen.
Fällt man dann später aus diesem Berechtigtenkreis heraus, dann nennt man diese eine Fehlbelegung. Sie muss nicht immer dazu führen, dass der Auszug aus der Immobilie droht, sondern kann man sich herauskaufen. Mit der Fehlbelegungsabgabe kann dieses geschehen.
Bin 51 Jahre alt und seit 2007 im Internet unterwegs. Von 2007 bis 2013 Vollzeit im Seo/Marketing Bereich, danach bis Heute privat/hobbymäßig.
Die Themen: Bauen – Handwerk – Gesundheit und Baumaschinen sind mein “Ding”