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Elektronische Version
Die Fahrerkarte ist die persönliche Identifikation der Fahr- und Arbeitsdaten des Fahrers im gewerblichen Personen- und Güterverkehr, durch einen mit einem Speicherchip ausgestatteten digitalen Fahrtenschreiber.
Mit den entsprechenden Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 [2] zur Verordnung (EWG) 3821/85 [1] seit der Gültigkeit in Deutschland durch die Fahrpersonalverordnung müssen ab dem 01. Mai 2006 zusätzliche digitale Tätigkeitsnachweise u. a. der Lenk- und Ruhezeiten mitgeführt werden, die Daten werden im Fahrtenschreiber und in der elektronischen Fahrerkarte gespeichert.
Auslesen elektronische Fahrerkarte
Die Karte MUß alle 28 Tage ausgelesen werden , die Daten müssen! zweifach gesichert gespeichert werden, z.B. auf dem PC und einer externen Festplatte und/oder Speicherstick.
Bin 51 Jahre alt und seit 2007 im Internet unterwegs. Von 2007 bis 2013 Vollzeit im Seo/Marketing Bereich, danach bis Heute privat/hobbymäßig.
Die Themen: Bauen – Handwerk – Gesundheit und Baumaschinen sind mein “Ding”