Mit dem Erschließungsvertrag gibt die Gemeinde den Auftrag an ein Unternehmen weiter, die Immobilien oder Gebäude zu erschließen. Die Kosten des Erschließungsbeitrags sind an den Beauftragten zu zahlen, der die Differenz dann an die Gemeinden weitergibt.
Bin 51 Jahre alt und seit 2007 im Internet unterwegs. Von 2007 bis 2013 Vollzeit im Seo/Marketing Bereich, danach bis Heute privat/hobbymäßig.
Die Themen: Bauen – Handwerk – Gesundheit und Baumaschinen sind mein “Ding”