Damit ein Gebäude auch den eigentlichen Gebäudewert beibehalten kann, sind über die Nutzungsjahre immer wieder Sanierungen und Renovierungen nötig. Die Kosten hierfür können unter bestimmten Voraussetzungen als Erhaltungsaufwand steuerlich geltend gemacht werden.
Bin 51 Jahre alt und seit 2007 im Internet unterwegs. Von 2007 bis 2013 Vollzeit im Seo/Marketing Bereich, danach bis Heute privat/hobbymäßig.
Die Themen: Bauen – Handwerk – Gesundheit und Baumaschinen sind mein “Ding”