Wird die Immobilie auf einem Grundstück errichtet, welches nicht auch gekauft ist, dann ist dieses als der Erbbau zu bezeichnen. Die Nutzung der selber errichteten Immobilie ist aus diesem Grund theoretisch eingeschränkt. Als Kosten sind an den Besitzer der Fläche Erbbauzinsen zu zahlen.
Bin 51 Jahre alt und seit 2007 im Internet unterwegs. Von 2007 bis 2013 Vollzeit im Seo/Marketing Bereich, danach bis Heute privat/hobbymäßig.
Die Themen: Bauen – Handwerk – Gesundheit und Baumaschinen sind mein “Ding”