Zum 1. Februar 2002 ist die neue Energieeinsparverordnung in Kraft getreten. In ihr ist ganz eindeutig geregelt, welche Standards bei den Gebäuden herrschen müssen, damit sie als Niedrigenergiesparhaus eingestuft werden. Altbauten müssen aufwendig renoviert werden, so muss der Heizkessel getauscht werden, damit es als Niedrigenergiesparhaus saniert werden kann. Für Neubauten ist seitdem nur noch die Bauweise des Niedrigenergiesparhauses anzuwenden.
Bin 51 Jahre alt und seit 2007 im Internet unterwegs. Von 2007 bis 2013 Vollzeit im Seo/Marketing Bereich, danach bis Heute privat/hobbymäßig.
Die Themen: Bauen – Handwerk – Gesundheit und Baumaschinen sind mein “Ding”