Wenn die angemietete Wohnung, die Immobilie verkauft wird, dann brauchen sich die Mieter keine Sorgen zu machen. Denn der neue Eigentümer muss die vorher gültigen Verträge vom Vorbesitzer auch so übernehmen; noch nicht einmal die Ausstellung eines neuen Vertrages ist nötig.
Bin 51 Jahre alt und seit 2007 im Internet unterwegs. Von 2007 bis 2013 Vollzeit im Seo/Marketing Bereich, danach bis Heute privat/hobbymäßig.
Die Themen: Bauen – Handwerk – Gesundheit und Baumaschinen sind mein “Ding”