Ein Kreditinstitut kann, damit eine Sicherheit für einen Kredit vorliegt auf eine Bürgschaft bestehen. Dieses ist dann der Fall, wenn eine andere Person, mit seinem Einkommen, dafür bürgen muss, dass der eigentliche Kreditnehmer dann, wenn er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt, die Schuld an den Bürgen übergibt. Für die Kreditinstitute bedeutet dieses, dass der Bürge dann für die Restschuld geradestehen muss und die vereinbarten Raten an das Kreditinstitut zurückzahlen muss.
Bin 51 Jahre alt und seit 2007 im Internet unterwegs. Von 2007 bis 2013 Vollzeit im Seo/Marketing Bereich, danach bis Heute privat/hobbymäßig.
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