Wird bei der Eintragung in das Grundbuch über die Schuld auch eine Urkunde ausgestellt, dann bezeichnet man dieses als eine Briefhypothek. Die Verfügung kann nur durch denjenigen vorgenommen werden, der auch im Besitz der Urkunde ist.
Bin 51 Jahre alt und seit 2007 im Internet unterwegs. Von 2007 bis 2013 Vollzeit im Seo/Marketing Bereich, danach bis Heute privat/hobbymäßig.
Die Themen: Bauen – Handwerk – Gesundheit und Baumaschinen sind mein “Ding”