Bausparverträge, die Zulagen vom Staat, wie Steuereinsparungen oder auch finanzielle Förderungen, bekommen haben, die unterliegen der Bindungsfrist. Dieses bedeutet, dass der Bausparvertrag für nichts Weiteres genutzt werden darf, als für ein Bauvorhaben oder für den Erwerb eines Eigenheims.
Eine Ausnahme liegt bei den Sparern vor, die das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten haben, wenn der Vertrag abgeschlossen wird. Diese können dann einmalig den Betrag auch anderweitig nuten und unterliegen somit nicht der Bindungsfrist.
Bin 51 Jahre alt und seit 2007 im Internet unterwegs. Von 2007 bis 2013 Vollzeit im Seo/Marketing Bereich, danach bis Heute privat/hobbymäßig.
Die Themen: Bauen – Handwerk – Gesundheit und Baumaschinen sind mein “Ding”