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Bin 52 Jahre alt und seit 2000 im Internet unterwegs. Meine Hauptthemen sind:
Die Themen: Bauen - Handwerk - Baumaschinen sowie Gesundheit und Bewegung.
In diesem Beispieltext/Schreiben geht es um das Problem der Berechnung eines fiktiven Einkommen.

Berechnung fiktives Einkommen freier Journalist
Hier als Beispiel eines freien Journalisten OHNE Studium und Ausbildung
Das Gericht verlangt vom Ehemann den Nachweis des Einkommen „Fiktiv“.
Sehr geehrter Herr XXX
ich möchte Ihrer Aufforderung im o. g. Schreiben gerne nachkommen, aber ich weiß nicht, wie ich das fiktive Einkommen als angestellter Journalist ermitteln, glaubhaft machen und welche Nachweise ich einreichen soll.
Nach dem BGH-Beschluss vom 05.04.2006 – IX ZB 50/05, NZI 2006, 413 Rn. 13 ist das anzunehmende fiktive Nettoeinkommen aus einem angemessenen Dienstverhältnis des Schuldners zu berechnen. Angemessen ist nur eine dem Schuldner mögliche abhängige Tätigkeit.
Recherchen zum Einkommen
Nach meinen Recherchen beinhaltet der Begriff der angemessenen Erwerbstätigkeit sowohl eine zeitliche als auch eine finanzielle Komponente. Zeitlich angemessen ist grundsätzlich die Vollzeitbeschäftigung. Finanziell angemessen ist eine Tätigkeit, mit der der Schuldner Einnahmen erzielt, die als üblich anzusehen sind und so beispielsweise den tarifvertraglichen Regelungen entsprechen.
Die Angemessenheit der Bezahlung orientiert sich dabei an der Ausbildung des Schuldners und der damit verbundenen Qualifikation, aber auch an der beruflichen Erfahrung, dem Alter und dem Gesundheitszustand des Schuldners.
Einkommen als Vollzeitstelle
In meinem Fall ist für die Ermittlung des fiktiven Einkommens als Journalist aus zeitlicher Sicht von einer Vollzeitstelle auszugehen.
Deutlich schwieriger ist die Bestimmung der finanziellen Komponente. Journalist ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Als Journalist kann sich jeder bezeichnen, der Artikel in Zeitungen oder im Internet veröffentlicht. In Stellenausschreibungen der Jobbörsen und in den entsprechenden Tarifverträgen geht man jedoch in der Regel von ausgebildeten Journalisten aus, die ein entsprechendes Hochschulstudium vorweisen können.
Gehalt Journalist ohne Ausbildung und Studium
Ich verfüge jedoch nicht über eine solch qualifizierte Ausbildung als Journalist. 1990 habe ich zwar mit Erfolg die zweijährige Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung (Höhere Handelsschule) abgeschlossen, was mir nach einem einjährigen Praktikum bzw. einer entsprechenden zweijährigen Berufsausbildung ein Hochschulstudium ermöglicht hätte. Meine im Anschluss begonnene Ausbildung endete jedoch vorzeitig ohne Abschluss aufgrund der Insolvenz des Ausbildungsbetriebes. Mit einem Geschäftspartner eröffnete ich danach einen kleinen Einzelhandel für Computerhard- und Software, doch nach ca. zwei Jahren wurde diese Selbständigkeit aufgrund geschäftlicher Differenzen aufgegeben.
Anschließend habe ich ohne weitere Ausbildung im elterlichen Bauunternehmen bis zu dessen Einstellung gearbeitet. Danach war ich bis zur Zahlungsunfähigkeit meiner eigenen Baufirma selbstständig tätig und arbeite seit dem als Angestellter mit einem Einkommen auf Mindestlohnniveau. Mangels beruflicher Qualifikation konnte ich nie eine höherwertige, besser bezahlte Anstellung finden.
Durch die gesundheitlichen Folgen eines Trümmerbruchs im Handgelenk vor einigen Jahren bin ich nun zusätzlich bei der Suche und Ausübung einer Erwerbstätigkeit erheblich eingeschränkt.
Da sich die Ermittlung eines angemessenen fiktiven Einkommens wie oben ausgeführt an meiner Ausbildung und der damit verbundenen Qualifikation, der beruflichen Erfahrung, meinem Alter und Gesundheitszustand orientiert, kann ich nicht von einem Einkommen ausgehen, dass ich als ausgebildeter und studierter Journalist erzielen könnte.
Ich gehe daher davon aus, dass ich als Quereinsteiger bei einer Festanstellung nur mit einer Bezahlung im Bereich des gesetzlichen Mindestlohns rechnen kann. Ein Ausdruck der Internetseite einstieg.com, die eine Festanstellung als Journalist ohne Ausbildung und Studium generell als schwierig bezeichnet, ist als Anlage 1 beigefügt.
Nachweise Höhe „fiktives Einkommen“
Auch die Jobbörse Absolventa informiert auf ihrer Internetseite, dass der Stellenmarkt für Journalisten seit Jahren hart umkämpft ist und selbst renommierte Medien immer weniger feste Stellen anbieten. Die dort gelisteten Jobangebote richten sich an ausgebildete Journalisten mit Berufserfahrung und nicht an Quereinsteiger wie mich. Ein Ausdruck ist als Nachweis zur Glaubhaftmachung als Anlage 2 ebenfalls beigefügt.
Ich habe auch eine Anfrage an den Deutschen Journalistenverband gesandt und um Angaben zu Verdienstmöglichkeiten als Journalist ohne qualifizierte Berufsausbildung gebeten. Als Antwort wurden mir Weiterbildungsmöglichkeiten als Quereinsteiger mitgeteilt aber keine Einkommensprognosen. Einen Ausdruck der Korrespondenz füge ich als Anlage 3 zur Kenntnis bei.
Ferner sind als Anlage 4a-c drei ausgedruckte Stellenausschreibungen beigefügt, die ich in Internet-Jobbörsen zum Bereich Journalismus finden konnte. Nur eine Anzeige richtet sich an Quereinsteiger für eine Stelle als Online-Redakteur mit einem Durchschnittsgehalt von 2.000 € brutto. Die anderen richten sich an ausgebildete Journalisten bzw. Studierende in diesem Bereich mit Gehaltsangeboten von 12,50 € brutto pro Stunde bzw. Monatsgehalt von 1.700 € brutto.
Quereinsteiger Journalisten
Leider kenne ich persönlich keine Quereinsteiger, die mir verlässliche Angaben zu ihrer Einkommenssituation machen würden, die ich ggf. durch Vorlage von Steuerbescheiden oder Gewinnermittlungen belegen könnte.
Ich kann daher nur meine Einschätzung wiederholen, dass ich als Journalist ein fiktives Einkommen erzielen könnte, das sich wie in der Vergangenheit an meiner Ausbildung und Qualifikation orientiert und sich im Bereich des gesetzlichen Mindestlohns bewegt. Alles andere halte ich für unangemessen und unrealistisch.
Darüber hinaus habe ich mich (wie im BGH-Beschluss vom 01.03.2018; IX ZB 32/17 ausgeführt) bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet, um neben meiner Tätigkeit als Journalist aktiv nach einer angemessenen Vollzeitbeschäftigung zu suchen und die gesetzlichen Vorgaben an meine Verpflichtung der Erwerbsobliegenheit zu erfüllen, da der Erfolg meiner Selbständigkeit als Journalist noch fragwürdig erscheint.
Sollten Sie trotz meiner Ausführungen weitere Nachweise zur Ermittlung des fiktiven Einkommens als Journalist benötigen, wäre es hilfreich, wenn Sie diese Nachweise konkret benennen. Ich werde dann versuchen, diese Belege zu beschaffen, damit Sie den Vorgang korrekt bearbeiten können.
Mit freundlichen Grüßen
Anlagen: 1 – Ausdruck der Internetseite einstieg.com
- – Ausdruck der Internetseite der Spezial-Jobbörse absolventa.de
- – Ausdruck des Schriftverkehrs mit dem Deutschen Journalistenverband 4 – Ausdruck von 3 Stellenausschreibungen