Inhaltsverzeichnis
Bin 52 Jahre alt und seit 2000 im Internet unterwegs. Meine Hauptthemen sind:
Die Themen: Bauen - Handwerk - Baumaschinen sowie Gesundheit und Bewegung.
Photovoltaik-Anlagen dienen zur Energiegewinnung in privaten Haushalten und in Betrieben.

Je nachdem, ob die gewonnene Energie nur zur Eigenversorgung verwendet wird oder ob der Betreiber der Anlage für die Einspeisung in das Netz eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz erhält, gibt es hier einen feinen Unterschied.
Um die Einspeisevergütung zu erhalten, muss die Anlage bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Dabei ist unerheblich, ob es sich um ein Klein- oder Großanlage handelt.
seit dem 31. Januar 2019 das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA).
Die Verpflichtung zur Anmeldung wird im Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelt. Erfolgt keine Anmeldung, dann muss der örtliche Netzbetreiber auch keine Vergütung zahlen.
Mit dem starten des Videos akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung!
Die Anmeldepflicht besteht für Anlagen, die nach dem 01. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden. Die Anmeldung erfolgt immer auf den Nutzer der Photovoltaik-Anlage, dabei ist es unerheblich, ob er auch der Eigentümer ist. Die Anlage muss spätestens am Tag der Inbetriebnahme angemeldet werden.
Änderung 2011
Die Anmeldung kann seit April 2011 ausschließlich online, auf dem Portal der Bundesnetzagentur, vorgenommen werden. Anmeldungen, die vorher auf dem Postweg oder per Fax getätigt wurden, können hier nicht eingesehen werden.
Auch Änderungen der davon betroffenen Daten sind per Brief, Fax oder als Email-Anhang bei der Bundesnetzagentur einzureichen.
Der Betreiber der Anlage erhält nach der Online-Anmeldung eine Registrierungsnummer sowie eine schriftliche Bestätigung, als Nachweis für den Netzbetreiber, der die Vergütung zahlt.
PV-Anlage erweitern. Neu Anmelden?
Wird die Photovoltaik-Anlage um einzelne Module erweitert, so ist die Anmeldung zu wiederholen, denn es zählt die Nennleistung aller Module. Für Anlagen, die vor Januar 2009 in Betrieb genommen wurden, muss nur die Nennleistung der zusätzlichen Module neu angemeldet werden.
Die Nennleistung ist in der Regel im Kaufvertrag für die Anlage vermerkt. Für mehrere Anlagen an unterschiedlichen Standorten ist jeweils eine eigene Anmeldung vorzunehmen.